Szenenamen
Liquid Ecstasy, K.O.-Tropfen, Gina
Herkunft
Gamma-Hydroxybuttersäure und deren Salz Gamma-Hydroxybutyrat werden unter d. Namen GHB o. Liquid Ecstasy auf dem Schwarzmarkt gehandelt. Weitere Szenenamen sind u.a. Liquid E, Liquid X und Fantasy. Aber: GHB ist chemisch nicht mit Ecstasy verwandt und hat eine andere Wirkung.
GBL [Gamma-Butyro-1,4-Lacton] ist chemisch mit GHB verwandt und hat die gleichen Wirkungen, da es im Körper komplett zu GHB umgewandelt wird. Enthalten ist es z.B. in Graffitientferner sowie in Reinigungsmitteln. GBL ist bei Zimmertemperatur eine klare Flüssigkeit und wird ebenfalls als Liquid Ecstasy auf dem Schwarzmarkt verkauft. Es hat einen chemischen, gummiartigen und leicht stechenden Geschmack. Bei gleicher Dosis hat es eine stärkere Wirkung als GHB!
Konsumform
GHB/GBL wird getrunken oder – im medizinischen Bereich – gespritzt.
Wirkung
Die Wirkung ist u.a. abhängig von der Dosis, dem Reinheitsgrad, den Gewöhnungseffekten, von Set (innerer Zustand) und Setting (Umfeld) des Users.
Niedrige Dosis: Leicht euphorisches, entspannendes, beruhigendes Gefühl (ähnlich der Wirkung einer geringen bis mittleren Dosis Alkohol); antidepressiv, angstlösend, entaktogen (das Innere berührend) und sozial öffnend; leichter Schwindel und Kribbeln in den Gliedmaßen möglich. Herzschlag und Blutdruck werden geringfügig herabgesetzt. Sinneseindrücke werden verstärkt
Mittlere Dosis: Kann sexuell anregend wirken (wird als Kuschel- und Sexdroge eingesetzt), der Tastsinn ist sensibilisiert
und die Hemmschwelle herabgesetzt; starker Rededrang (Laberflash) kann auftreten. Verstärktes Farbsehen, leichte Halluzinationen und akustische Täuschungen möglich.
Hohe Dosis: Motorische Fähigkeiten sind wesentlich eingeschränkt. Verlangsamung des Pulses. Starke Halluzinationen
können auftreten.
Narkotische Dosis: Es kann zu einem tiefen (koma-ähnlichen) Schlaf bis hin zur Bewusstlosigkeit kommen.
Als Ersatzstoff für GHB wird auch BDO [1,4-Butandiol] gebraucht. BDO ist eine farblose Flüssigkeit, die in der Industrie als Weichmacher verwendet und im Körper ebenfalls zu GHB umgewandelt wird. Es kann Depressionen verstärken. Bei gleicher Dosis stärkere Wirkung als GHB.
Wirkungseintritt
GBL: nach etwa 5 Minuten, Wirkentfaltung innerhalb von 20 Minuten
GHB: bei oraler Einnahme nach etwa 10-20 Minuten
GBL wird zwar im Körper erst zu GHB umgewandelt, hat aber eine höhere Bioverfügbarkeit als GHB (d.h. ein größerer Anteil des Wirkstoffs kommt schneller im Gehirn an). Es wirkt deshalb schneller und stärker als GHB. Vor allem das Einsetzen der Wirkung wird bei GBL als härter und kickender erlebt als bei GHB. Die Wirkung von GHB/GBL dauert etwa 1,5 bis 4 Stunden an. In seltenen Fällen kann die Wirkung aber auch bis zu einem Tag anhalten.
Kurzzeitnebenwirkungen
Übelkeit, Erbrechen und Schwindelgefühle. Bei hoher Dosierung können Kopfschmerzen, Verwirrtheit, Atembeschwerden, Herzrhythmusstörungen, Gleichgewichts- und Gedächtnisstörungen sowie Krämpfe bis hin zur Bewegungsunfähigkeit auftreten. Außerdem verschwindet bei hoher Dosierung der Lidreflex, wodurch schwer einschätzbar wird, ob sich jemand „nur“ im Tiefschlaf befindet oder bereits im Koma liegt.
Langzeitnebenwirkungen
Bei Dauerusern können sich die Nebenwirkungen deutlich erhöhen. Häufiger hochdosierter Konsum von GHB/GBL kann u.a. Schlafstörungen, Ängstlichkeit und Zittern auslösen, Depressionen bewirken oder verstärken und zu einer psychischen Abhängigkeit führen. Das Risiko, eine körperliche Abhängigkeit zu entwickeln, ist bei dauerhaftem, hochdosiertem GBL-Konsum hoch. Anzeichen dafür können sein: Muskelkrämpfe, Zittern, Wahrnehmungsverzerrungen, innere Unruhe
und Aggressivität bis hin zu Halluzinationen, Angstzuständen und intensiven Derealisations-/Depersonalisationserfahrungen. Bei Beendigung eines langfristigen, hochdosierten GHB-/GBL-Konsums können folgende Symptome auftreten: Schlaflosigkeit, Schweißausbrüche, Muskelkrämpfe, Zittern und Angstzustände. Diese können ein paar Tage bis zu 2-3 Wochen andauern. Langsames Herunterdosieren wird empfohlen. Möglichst nur unter ärztlicher Aufsicht entziehen! Ob es weitere Langzeitnebenwirkungen gibt, ist uns nicht bekannt
Risiken
Besonders gefährlich ist es, GHB zusammen mit Alkohol zu konsumieren. Der Alkohol verstärkt die Nebenwirkungen, so dass der Mischkonsum lebensbedrohlich werden kann. Bei häufiger bzw. regelmäßiger Einnahme kann sich eine seelische und körperliche Abhängigkeit einstellen. Entzugserscheinungen treten in Form von anhaltender Übelkeit, Schweißausbruch, Zittern der Hände und Schlaflosigkeit auf.
Rechtliche Situation
In Deutschland steht GHB im Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das heißt, der Handel, Erwerb und Besitz dieser Substanz sind verboten. Nur Mediziner dürfen GHB/GBL als Narkosemittel verabreichen. GHB wird häufig für Ecstasy gehalten, dabei gibt es keinerlei chemische Verwandtschaft und kaum Ähnlichkeiten in ihrer Wirkung. Die ähnliche Namensbezeichnung ist irreführend und kann deshalb schnell zu Überdosierungen und gefährlichen Nebenwirkungen führen. Besonders für Menschen mit Herz- oder Nierenleiden bzw. Epilepsie besteht Lebensgefahr!
Bezüglich GBL ist die Rechtslage nicht eindeutig. Es unterliegt nicht dem BtMG, sondern dem Chemikaliengesetz und der Gefahrenstoffverordnung. Der Besitz ist nicht strafbar. Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) können jedoch die Abgabe zu Konsumzwecken bzw. die Synthese von GBL zu GHB als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.